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Kostenlose Checklisten, häufig gestellte Fragen und praktische Ressourcen für Ihren Erbschaftsprozess.
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Kostenlose Checklisten, häufig gestellte Fragen und praktische Ressourcen für Ihren Erbschaftsprozess.
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Sie haben 6 Wochen Zeit ab Bekanntwerden der Erbschaft. Dies Frist ist bindend. Wenn Sie sich nicht äußern, wird das Erbe automatisch angenommen.
Ja, wenn Sie das Erbe annehmen (Frist beachten), haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für die Schulden – nicht nur mit dem Erbe. Deshalb ist es wichtig, die Schuldensituation vorher zu klären.
Der Grundbucheintrag sollte zeitnah erfolgen. Ein Vorteil: Wenn Sie ihn innerhalb von 2 Jahren nach de Erbfall vornehmen, fallen keine Gebühren an.
Es entsteht eine Erbengemeinschaft,. Alle Erben müssen gemeinsam entscheiden, was mit dem haus geschieht. Lösungen sind verkauf, Vermietung oder Ausgleichszahlung, wenn einer der Erben das Haus behalten möchte.
Nicht unbedingt. Es gibt Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (€ 20.000 – € 500.000). Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert.
Ja, aber beachten Sie die Spekulationssteuer. Wenn das Haus weniger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war, kann beim Verkauf Einkommensteuer anfallen.
Erblasser
Die Person, die verstorben ist und ein Erbe hinterlässt.
Erbe
Die Person, die das Vermögen des Erblassers erhält.
Erbschein
Ein Dokument, das beweist, wer die Erben sind (notwendig ohne Erbschein)
Grundbuch
Ein öffentliches Register, das Grundstücke und deren Eigentümer auflistet.
Erbfolge
Die gesetzliche Reihenfolge, in der Verwandte erben (wenn kein Testament vorhanden ist).
Pflichtteil
Der Mindestanteil, den bestimmte Verwandte erhalten, auch wenn Sie „enterbt“ wurden.
Erbengemeinschaft
Mehrere Personen, die gemeinsam ein Erbe erhalten
Verkehrswert
Der Marktwert einer Immobilie, der für Steuern und Versicherungen relevant ist.
Nachlassgericht: Finden Sie das zuständige Gericht über die Website des Bundeslandes
Grundbuchamt: Zuständig für die Eigentumsänderungen
Finanzamt: Zuständig für Erbschaftssteuererklärungen
Rechtsanwalt für Erbrecht: Hilft bei komplexen Erbschaftsangelegenheiten und rechtlichen Besonderheiten
Steuerberater: Beratung zu Steuerfragen und Optimierungsmöglichkeiten
Notar: Beglaubigung von Dokumenten und Erklärungen
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23730 Sierksdorf,Am Fahrenkrog 17-19
Tel: (04563) 4389891
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