ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  • 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für Kunden der Dronia Immobilien GmbH bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.

  • 2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen befugt sind, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

  • 3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Dronia Immobilien GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Auch andere Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruches

  • 4 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch der Dronia-Immobilien GmbH entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposé und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Sie ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist.

Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, ist eine Provision vom Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die Dronia-Immobilien GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, wird eine Provision nur von diesem geschuldet, sofern entsprechend vorher vereinbart.

  • 5 Fälligkeit

Unsere Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.

 

  • 6 Rückfragenklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

  • 7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Dronia-Immobilien GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Dies gilt gleichermaßen dann, wenn der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg eintritt.

  • 8 Weitergabe von Objekt-/Eigentümerdaten

Unsere Nachweise/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unseres Nachweises/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

  • 9 weitere Auftraggeber

Dronia Immobilien GmbH ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

  • 10 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich und unter Angabe der Quelle unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposé mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführte Provision zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.

  • 10 Gerichtsstand/Verbot von Aufrechnung und Zurückbehaltung

Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Lübeck vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Außerdem gilt im Verhältnis zu Kaufleuten, dass Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte gegen die Dronia-Immobilien GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen eingewandt werden können.

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Allein die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

  • 12 Sonstiges

Unsere Tätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und wurden vom Makler nicht auf Richtigkeit überprüft. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit, wie sie im Exposé und in den vom Makler übersandten Unterlagen stehen, wird keine Haftung übernommen, insbesondere für die im Angebot genannten Quadratmeterzahlen und zur Qualität des Objektes. Irrtum und Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten

AGB Stand: 23/04/2022