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SO-Gebiet Sierksdorf

Warum die Baugenehmigung Ihrer Wohnung mehr wert ist als der Grundriss – und was „SO“ konkret bedeutet.

Beim Kauf oder Verkauf einer Ferienimmobilie in Sierksdorf taucht früher oder später eine Abkürzung im Bebauungsplan auf, die über Tausende Euro Wertvorteil entscheiden kann: SO. Sondergebiet Erholung. Viele Eigentümer wissen nicht, was das konkret bedeutet – und was es wert ist.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage in Sierksdorf – klar, ohne Juristendeutsch, aus der Praxis eines Maklers, der täglich mit dieser Frage arbeitet. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Grundlage, die Sie für ein informiertes Gespräch mit Käufern, Notaren und Behörden brauchen.


Was bedeutet SO-Gebiet – und was hat das mit Ihrer Immobilie zu tun?

In Deutschland regelt der Bebauungsplan für jedes Grundstück, was dort gebaut und genutzt werden darf. Die Nutzungsarten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt: Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet – und eben das Sondergebiet.

Das Sondergebiet (§11 BauNVO) ist eine Ausweisungsform für Nutzungen, die sich nicht in die Standardkategorien einordnen lassen. In Küstenorten wie Sierksdorf wird es häufig als SO-Gebiet Erholung oder SO-Gebiet Fremdenverkehr ausgewiesen. Die Konsequenz ist eindeutig: Die betroffenen Grundstücke und Gebäude sind für touristische Nutzung vorgesehen – Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels.

Für Sierksdorf gilt: Ferienpark, Strandpark Lübecker Bucht und Panoramic-Anlage liegen im SO-Gebiet. Ferienvermietung ist dort nicht nur erlaubt – sie ist die planungsrechtlich vorgesehene Nutzung.


Warum das für Ihren Immobilienwert entscheidend ist

In vielen Ferienregionen Deutschlands – auch in Schleswig-Holstein – gibt es Ferienimmobilien, bei denen die Genehmigungslage für touristische Vermietung alles andere als eindeutig ist. Eigentümer vermieten, weil es „immer so gemacht wurde". Käufer kaufen, weil sie nicht genau nachgefragt haben. Und dann stellt sich irgendwann heraus, dass die Wohnung im allgemeinen Wohngebiet liegt – wo Ferienvermietung rechtlich problematisch ist.

In Sierksdorf gibt es dieses Problem für die drei Hauptanlagen nicht. Die SO-Ausweisung schafft Klarheit – und Klarheit hat im Immobilienmarkt einen Preis.

Was wir in der Praxis beobachten:

  • Käufer mit Renditeerwartung prüfen die Genehmigungslage als erstes. Eine gesicherte SO-Ausweisung ist für sie ein Kaufargument – eine unklare Rechtslage ein Ausschlussgrund oder mindestens ein Verhandlungsargument für erhebliche Preisabschläge.
  • Finanzierende Banken bewerten Ferienimmobilien im SO-Gebiet anders als solche ohne klare Genehmigung. Beleihungswert und Finanzierungsbereitschaft hängen direkt an der Rechtssicherheit.
  • Beim Verkauf ist die nachgewiesene SO-Ausweisung ein aktives Vermarktungsargument – nicht nur eine Fußnote im Exposé. Wir kommunizieren sie deshalb prominent.

Die drei Anlagen in Sierksdorf: SO-Gebiet im Überblick

Ferienpark Sierksdorf

Der Ferienpark liegt vollständig im SO-Gebiet Erholung. Mit über 800 Einheiten ist er die größte zusammenhängende Ferienanlage in Sierksdorf – und die gesicherte Vermietungsgenehmigung ist einer der Hauptgründe, warum Käufer bereit sind, für direkte Strandlagen Premiumpreise zu zahlen. Wir prüfen bei jedem Objekt die konkrete Nutzungserlaubnis der Einheit, weil es innerhalb des SO-Gebiets gelegentlich ergänzende Auflagen einzelner Häuser geben kann.

Strandpark Lübecker Bucht

Die Quattro-Häuser des Strandparks liegen ebenfalls im SO-Gebiet. Baujahr 2007 – das bedeutet, die touristische Nutzung war von Beginn an planungsrechtlich vorgesehen und genehmigt. Für Käufer im Premiumsegment ist das einer der wichtigsten Prüfpunkte – und er ist hier eindeutig positiv beantwortet.

Panoramic-Anlage

Auch das Panoramic liegt im SO-Gebiet Erholung. Das ist angesichts der aktuellen Herausforderungen der Anlage (hohes Hausgeld, laufende Sanierung) ein nicht zu unterschätzender Wertstabilisator: Die grundlegende Nutzungsgenehmigung ist nicht in Frage gestellt. Käufer, die das Panoramic als Einstiegsinvestition betrachten, bauen auf dieser Rechtssicherheit auf.


Was im SO-Gebiet nicht erlaubt ist – und warum das relevant ist

Die Kehrseite der gesicherten Ferienvermietung: Im SO-Gebiet Erholung ist die dauerhafte Wohnnutzung planungsrechtlich nicht vorgesehen. Das bedeutet konkret:

  • Eine Wohnung im Ferienpark, Strandpark oder Panoramic darf nicht als dauerhafter Hauptwohnsitz genutzt werden.
  • Dauermieten an Personen, die die Wohnung als festen Wohnsitz nutzen, sind rechtlich problematisch und können von der Gemeinde Sierksdorf untersagt werden.
  • Wer eine Wohnung im SO-Gebiet kauft und dauerhaft darin wohnen möchte, bewegt sich in einer Grauzone, die zunehmend kontrolliert wird.

In der Praxis bedeutet das für Eigentümer: Der Wert Ihrer Immobilie im SO-Gebiet ist an die touristische Nutzung geknüpft. Wer dauerhaft in Sierksdorf leben möchte, sucht eine Immobilie außerhalb der Anlage – im Dorf, in Roge oder in Ovelgönne.

Für Verkäufer ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine klare Positionierung: Ihre Immobilie richtet sich an einen definierten Käuferkreis mit konkreter Rendite- oder Feriennutzungsabsicht. Dieser Käuferkreis ist aktiv, kaufbereit und in unserer Kartei.


Was Sie vor dem Verkauf prüfen sollten

Die SO-Ausweisung des Gesamtgebiets ist eine Sache – die konkrete Nutzungserlaubnis Ihrer Einheit eine andere. Bevor Sie Ihre Immobilie in einer der drei Anlagen vermarkten, empfehlen wir folgende Prüfung:

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Ist Ihre Einheit als Ferienwohnung ausgewiesen? Gibt es Sondernutzungsrechte oder Einschränkungen?
  • WEG-Beschlüsse: Hat die Eigentümergemeinschaft Beschlüsse gefasst, die die Vermietung einschränken?
  • Bauamt-Auskunft: Bei Unklarheiten empfehlen wir eine direkte Anfrage beim Bauamt der Gemeinde Sierksdorf. Wir unterstützen dabei.
  • Aktueller Mietvertrag: Falls die Wohnung dauerhaft vermietet ist – prüfen Sie, ob das mit der SO-Ausweisung vereinbar ist. Ein laufender Dauermietvertrag kann bei Käufern mit Renditeabsicht ein Hindernis sein.

Diese Prüfung ist keine Bürokratie – sie ist Voraussetzung für eine saubere Vermarktung und für einen Kaufpreis, der nicht im Nachhinein verhandelt wird.


Ihre Immobilie im SO-Gebiet Sierksdorf – was ist sie wert?

Die SO-Ausweisung ist eine der wichtigsten wertbildenden Eigenschaften Ihrer Ferienimmobilie in Sierksdorf. Wir wissen, wie wir sie im Verkaufsprozess aktiv kommunizieren – und welche Käufer genau darauf achten.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die planungsrechtliche Situation im SO-Gebiet Sierksdorf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zur Nutzungserlaubnis Ihrer konkreten Einheit empfehlen wir die Rücksprache mit dem Bauamt der Gemeinde Sierksdorf sowie einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt.


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