SO-Gebiet Sierksdorf
Warum die Baugenehmigung Ihrer Wohnung mehr wert ist als der Grundriss – und was „SO“ konkret bedeutet.
Warum die Baugenehmigung Ihrer Wohnung mehr wert ist als der Grundriss – und was „SO“ konkret bedeutet.
Beim Kauf oder Verkauf einer Ferienimmobilie in Sierksdorf taucht früher oder später eine Abkürzung im Bebauungsplan auf, die über Tausende Euro Wertvorteil entscheiden kann: SO. Sondergebiet Erholung. Viele Eigentümer wissen nicht, was das konkret bedeutet – und was es wert ist.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage in Sierksdorf – klar, ohne Juristendeutsch, aus der Praxis eines Maklers, der täglich mit dieser Frage arbeitet. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Grundlage, die Sie für ein informiertes Gespräch mit Käufern, Notaren und Behörden brauchen.
In Deutschland regelt der Bebauungsplan für jedes Grundstück, was dort gebaut und genutzt werden darf. Die Nutzungsarten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt: Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet – und eben das Sondergebiet.
Das Sondergebiet (§11 BauNVO) ist eine Ausweisungsform für Nutzungen, die sich nicht in die Standardkategorien einordnen lassen. In Küstenorten wie Sierksdorf wird es häufig als SO-Gebiet Erholung oder SO-Gebiet Fremdenverkehr ausgewiesen. Die Konsequenz ist eindeutig: Die betroffenen Grundstücke und Gebäude sind für touristische Nutzung vorgesehen – Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels.
Für Sierksdorf gilt: Ferienpark, Strandpark Lübecker Bucht und Panoramic-Anlage liegen im SO-Gebiet. Ferienvermietung ist dort nicht nur erlaubt – sie ist die planungsrechtlich vorgesehene Nutzung.
In vielen Ferienregionen Deutschlands – auch in Schleswig-Holstein – gibt es Ferienimmobilien, bei denen die Genehmigungslage für touristische Vermietung alles andere als eindeutig ist. Eigentümer vermieten, weil es „immer so gemacht wurde". Käufer kaufen, weil sie nicht genau nachgefragt haben. Und dann stellt sich irgendwann heraus, dass die Wohnung im allgemeinen Wohngebiet liegt – wo Ferienvermietung rechtlich problematisch ist.
In Sierksdorf gibt es dieses Problem für die drei Hauptanlagen nicht. Die SO-Ausweisung schafft Klarheit – und Klarheit hat im Immobilienmarkt einen Preis.
Was wir in der Praxis beobachten:
Der Ferienpark liegt vollständig im SO-Gebiet Erholung. Mit über 800 Einheiten ist er die größte zusammenhängende Ferienanlage in Sierksdorf – und die gesicherte Vermietungsgenehmigung ist einer der Hauptgründe, warum Käufer bereit sind, für direkte Strandlagen Premiumpreise zu zahlen. Wir prüfen bei jedem Objekt die konkrete Nutzungserlaubnis der Einheit, weil es innerhalb des SO-Gebiets gelegentlich ergänzende Auflagen einzelner Häuser geben kann.
Die Quattro-Häuser des Strandparks liegen ebenfalls im SO-Gebiet. Baujahr 2007 – das bedeutet, die touristische Nutzung war von Beginn an planungsrechtlich vorgesehen und genehmigt. Für Käufer im Premiumsegment ist das einer der wichtigsten Prüfpunkte – und er ist hier eindeutig positiv beantwortet.
Auch das Panoramic liegt im SO-Gebiet Erholung. Das ist angesichts der aktuellen Herausforderungen der Anlage (hohes Hausgeld, laufende Sanierung) ein nicht zu unterschätzender Wertstabilisator: Die grundlegende Nutzungsgenehmigung ist nicht in Frage gestellt. Käufer, die das Panoramic als Einstiegsinvestition betrachten, bauen auf dieser Rechtssicherheit auf.
Die Kehrseite der gesicherten Ferienvermietung: Im SO-Gebiet Erholung ist die dauerhafte Wohnnutzung planungsrechtlich nicht vorgesehen. Das bedeutet konkret:
In der Praxis bedeutet das für Eigentümer: Der Wert Ihrer Immobilie im SO-Gebiet ist an die touristische Nutzung geknüpft. Wer dauerhaft in Sierksdorf leben möchte, sucht eine Immobilie außerhalb der Anlage – im Dorf, in Roge oder in Ovelgönne.
Für Verkäufer ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine klare Positionierung: Ihre Immobilie richtet sich an einen definierten Käuferkreis mit konkreter Rendite- oder Feriennutzungsabsicht. Dieser Käuferkreis ist aktiv, kaufbereit und in unserer Kartei.
Die SO-Ausweisung des Gesamtgebiets ist eine Sache – die konkrete Nutzungserlaubnis Ihrer Einheit eine andere. Bevor Sie Ihre Immobilie in einer der drei Anlagen vermarkten, empfehlen wir folgende Prüfung:
Diese Prüfung ist keine Bürokratie – sie ist Voraussetzung für eine saubere Vermarktung und für einen Kaufpreis, der nicht im Nachhinein verhandelt wird.
Die SO-Ausweisung ist eine der wichtigsten wertbildenden Eigenschaften Ihrer Ferienimmobilie in Sierksdorf. Wir wissen, wie wir sie im Verkaufsprozess aktiv kommunizieren – und welche Käufer genau darauf achten.
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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die planungsrechtliche Situation im SO-Gebiet Sierksdorf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zur Nutzungserlaubnis Ihrer konkreten Einheit empfehlen wir die Rücksprache mit dem Bauamt der Gemeinde Sierksdorf sowie einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt.
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